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September 2026

Ihre Fördermittel:
Diese zwei Fristen sollten Sie kennen

Förderprogramms "Umweltschutz und Sicherheit"

Damit die Auszahlung der bewilligten Förderung des Förderprogramms "Umweltschutz und Sicherheit" reibungslos erfolgen kann, möchten wir Sie auf die wichtigsten Fristen und die rechtzeitige Einreichung der erforderlichen Unterlagen hinweisen. Für Ihre Förderung sind zwei Fristen entscheidend, die zeitlich nacheinander liegen: Zuerst die Frist, bis wann Ihre Maßnahme umgesetzt sein muss (Bewilligungszeitraum). Danach die Frist, bis wann der Verwendungsnachweis beim BALM eingereicht werden muss.

1. Bewilligungszeitraum – wann müssen die Maßnahmen durchgeführt sein?

Der Bewilligungszeitraum ist der Zeitraum, in dem die geförderte Maßnahme vollständig umgesetzt werden muss. Das heißt: geliefert, eingebaut/erbracht und vollständig bezahlt.

Grundsätzlich beginnt dieser mit dem Zugang Ihres Zuwendungsbescheids und ist unabhängig vom Datum der Antragstellung. Er beträgt in der Regel fünf Monate. Der Bewilligungszeitraum endet jedoch spätestens am 31.12.2026.

Wichtig: Eine geförderte Anschaffung muss innerhalb dieses Zeitraums geliefert und vollständig bezahlt sein. Eine reine Bestellung innerhalb des Bewilligungszeitraums reicht daher nicht aus.

Bitte beachten Sie jedoch: Mit der Maßnahme darf erst nach Zugang Ihres Zuwendungsbescheids begonnen werden. Anschaffungen oder Aufträge vor der Bewilligung sind nicht förderfähig. Auch das Rechnungsdatum muss im Bewilligungszeitraum liegen.

Beispiel: Bei einem Bescheid vom 15.08.2026 liefe der reguläre Zeitraum bis 15.01.2027. Da er spätestens am 31.12.2026 endet, müssen die Gegenstände bis dahin geliefert und vollständig bezahlt sein.

 

2. Verwendungsnachweis – bitte Frist im Bescheid beachten

Nach Abschluss der geförderten Maßnahme muss beim BALM ein Verwendungsnachweis eingereicht werden. Die hierfür geltende Frist ist bei jedem Bescheid unterschiedlich und finden Sie in Ihrem persönlichen Zuwendungsbescheid.

Damit wir den Nachweis frühzeitig und fristgerecht einreichen und Sie Ihre Fördergelder erhalten, senden Sie uns Ihre Rechnungen und Zahlungsnachweise bitte schnellstmöglich nach Erhalt zu. So bleibt uns genug Zeit für Prüfung und eventuelle Rückfragen.

Bitte berücksichtigen Sie diesen Vorlauf bei der Zusammenstellung und Übermittlung Ihrer Unterlagen. So haben wir ausreichend Zeit, die Unterlagen zu prüfen, fehlende Angaben gegebenenfalls nachzufordern und den Verwendungsnachweis fristgerecht für Sie fertigzustellen.

Unser Tipp: Notieren Sie sich die Frist aus Ihrem Bescheid und schicken Sie uns Rechnungen sowie Zahlungsnachweise direkt zu. Bei Unsicherheiten melden Sie sich frühzeitig – wir prüfen gemeinsam mit Ihnen.

Bei Fragen zu Ihrem Zuwendungsbescheid, den einzuhaltenden Fristen oder den benötigten Unterlagen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

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