Förderprogramm Alternative Antriebe von Bussen im Personenverkehr

Klimafreundliche Busflotten – mit Bundesförderung

Den Wandel zur
E-Mobilität fördern

Mit der Förderrichtlinie zur Unterstützung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr unterstützt das Bundesministerium für Verkehr (BMV) die Einführung klimafreundlicher Busse – und finanziert dabei nicht nur die Fahrzeuge selbst, sondern auch die dazugehörige Ladeinfrastruktur und Wasserstoffbetankungsanlagen. Für Busunternehmen bedeutet das: Der größte Investitionshemmer beim Umstieg auf Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb wird erheblich reduziert. Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Auszahlung – damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Ihre Investition in Nachhaltigkeit

Das Förderprogramm „Alternative Antriebe von Bussen im Personenverkehr“

Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr wird durch den Projektträger Jülich (PtJ) umgesetzt und richtet sich an Busunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr sowie im Reise- und Fernverkehr. Es fördert die Beschaffung von emissionsfreien Bussen auf Basis von Batterie- und Brennstoffzellentechnologie sowie die zugehörige Lade- und Betankungsinfrastruktur. Das Programm ist in drei Fördersäulen aufgeteilt, die unterschiedliche Elektrifizierungsgrade und Einsatzkontexte berücksichtigen.

Busse und Infrastruktur
aus einer Hand

Gefördert werden sowohl emissionsfreie Busse (Batterie- oder Brennstoffzelle) als auch die dazugehörige Ladeinfrastruktur oder Wasserstoffbetankungsanlage – im Rahmen eines gemeinsamen Förderantrags.

Drei Fördersäulen für unterschiedliche Ausgangssituationen

Fördersäulen 1 und 3 stärken Unternehmen, die mit der Elektrifizierung beginnen (Aktivierungsprogramm). Fördersäule 2 unterstützt Betriebe, die bereits über einen Elektrifizierungsgrad verfügen und ihre Flotte weiter umstellen möchten (Skalierungsprogramm).

Wettbewerbliches Verfahren mit Skizzeneinreichung

Die Förderung erfolgt nicht nach dem Windhundprinzip, sondern wettbewerblich: Zunächst wird eine Projektskizze eingereicht, die Vorhaben werden priorisiert – je effizienter der Fördermitteleinsatz, desto besser die Chancen.

Unterstützung für Ihren Förderantrag

Mit über 15 Jahren Expertise und tiefem Branchenwissen bieten wir Ihnen individuelle Lösungen, Stabilität und Verlässlichkeit. Von der Prüfung Ihrer Förderfähigkeit über die Erstellung der Projektskizze bis zur vollständigen Antragstellung begleiten wir Sie persönlich und engagiert – damit Sie das volle Potenzial der Förderung für Ihren Fuhrpark ausschöpfen können.

Was wird gefördert?

Förderfähige Maßnahmen für Busunternehmen

Das Programm fördert Investitionen in klimafreundliche Mobilität im Personenverkehr. Im Fokus stehen emissionsfreie Busse und die dazugehörige Infrastruktur – unabhängig davon, ob es sich um Linienbusse im ÖPNV oder Fahrzeuge im Reise- und Fernverkehr handelt.

Voraussetzungen auf einen Blick

Gefördert werden folgende Investitionen:

    • Emissionsfreie Busse auf Basis von Batterieelektrischer Technologie (BEV)
    • Emissionsfreie Busse auf Basis von Brennstoffzellentechnologie (FCEV)
    • Ladeinfrastruktur für batterieelektrische Busse (fest installiert)
    • Wasserstoffbetankungsinfrastruktur für Brennstoffzellenbusse
    • Gefördert werden ausschließlich Basisfahrzeuge (ohne Komfort- oder betrieblich nicht notwendige Sonderausstattung)
    • Fahrzeuge der EG-Klassen M2 und M3 (ab 9 Personen inkl. Fahrer)

Hinweis: Fahrzeuge, die über Leasing beschafft werden, können nicht direkt als Leasingnehmer gefördert werden. Möglich ist eine Förderung über den Leasinggeber, der die Vorteile vollständig an den Endkunden weitergeben muss.

Wir sind für Sie da

Buchen Sie jetzt Ihre unverbindliche Erstberatung

Wir begleiten Sie von der ersten Beratung bis zur Auszahlung Ihrer Fördermittel. Wir erstellen Ihre Projektskizze, kümmern uns um den vollständigen Förderantrag und unterstützen Sie bei Bedarf auch bei Prüfungen.

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Ihre Möglichkeiten gemeinsam mit uns erfahren?

Ihre Vorteile auf einen Blick

Die perfekte Kombination für Ihre Fördermittel

Mit unserem Fördermittelservice Plus setzen Sie auf die geballte Kompetenz und Erfahrung von SVG und BGL – starken Partnern, die die Transport- und Logistikbranche seit Jahrzehnten begleiten. Wir kennen die Herausforderungen und Bedürfnisse von Busunternehmen aus erster Hand und wissen genau, worauf es bei der Fördermittelbeantragung ankommt.

Über 15 Jahre
Erfahrung

in der Beantragung Ihrer Fördermittel.

Enger Draht
zur Politik

für schnelle Reaktion auf Änderungen.

Maximale
Fördersummen

durch die Kompetenz unserer Profis.

Ablauf der Förderperiode im Zeitstrahl

Schritt für Schritt zum erfolgreichen Fördermittelantrag

Individuelles Beratungsgespräch mit unseren Fördermittel-Experten
Vertragsabschluss für die gemeinsame Zusammenarbeit
Einholen aller benötigten Unterlagen für Ihren Fördermittelantrag
Wir erstellen Ihre Projektskizze fristgerecht
Einreichung der Skizze im Antragssystem easy-Online des Bundes
Priorisierung durch den Projektträger Jülich (PtJ) – wettbewerbliches Verfahren
Bei Auswahl: Vollantrag stellen und Unterlagen einreichen
Auszahlung der Fördersumme durch den Projektträger Jülich
Wissenswertes rund um Fördermittel und unseren Service

FAQ - Häufige Fragen zum
Fördertopf "Alternative Antriebe für Busse"

Das Programm fördert die Investitionsmehrkosten von emissionsfreien Bussen gegenüber einem vergleichbaren Dieselbus sowie die Kosten für die dazugehörige Lade- oder Wasserstoffbetankungsinfrastruktur. Grundlage ist jeweils ein Basisfahrzeug ohne Sonderausstattung.

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind – also sowohl kommunale Busunternehmen und Verkehrsbetriebe als auch private Busunternehmen im ÖPNV, Fernbus- oder Reiseverkehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung.

Ja, dieses Programm funktioniert nicht nach dem Windhundprinzip. Stattdessen gibt es ein zweistufiges Verfahren: Zunächst wird eine Projektskizze eingereicht, die wettbewerblich priorisiert wird. Erst ausgewählte Vorhaben werden zur vollständigen Antragstellung aufgefordert. Je höher die Fördermitteleffizienz (z. B. geringere Infrastrukturkosten, Buspreise unterhalb der Obergrenzen), desto besser die Chancen im Wettbewerb.

Nein. Wenn Förderbedarf für Batterie- und Brennstoffzellenbusse besteht, ist für jede Technologie eine eigene Skizze einzureichen. Ebenso müssen Busse in verschiedenen Einsatzkontexten (z. B. ÖPNV und Fernverkehr) in separaten Skizzen beantragt werden. Wir behalten dabei den Überblick und koordinieren die Einreichung für Sie.

Leasingnehmer können keine Förderung direkt beantragen. Eine Förderung ist jedoch möglich, wenn der Leasinggeber (z. B. Leasingbank oder Autohaus) den Antrag stellt und verpflichtet wird, die Fördermittel vollständig über günstigere Leasingkonditionen an den Endkunden weiterzugeben. Wir beraten Sie gerne, welcher Weg für Ihr Unternehmen der richtige ist.

Nein. Wie bei allen Bundesförderprogrammen gilt auch hier: Maßnahmen dürfen erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheids begonnen werden. Verträge, die vor Bewilligung abgeschlossen werden, können zur Ablehnung der Förderung führen. Wir achten gemeinsam mit Ihnen auf die korrekte Reihenfolge aller Schritte.

Grundsätzlich ja, jedoch unter bestimmten Bedingungen: Zusätzliche Förderungen, die speziell für den alternativen Antrieb gewährt werden, müssen von der Bundesförderung abgezogen werden, damit die maximalen Förderquoten nicht überschritten werden. Landesförderungen, die Dieselbusse in gleicher Höhe fördern oder sich nur auf das Busgefäß beziehen, sind in der Regel unproblematisch. Wir prüfen die Kombinierbarkeit für Sie.

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