Förderprogramm Ausbildung

Berufskraftfahrer ausbilden - mit staatlicher Förderung

In den Nachwuchs investieren

Mit dem Förderprogramm „Ausbildung“ unterstützt der Bund Unternehmen des Güterkraftverkehrs dabei, dem Fachkräftemangel aktiv entgegenzuwirken. Wer Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer betrieblich ausbildet, kann einen erheblichen Teil der Ausbildungskosten erstattet bekommen. Für Sie bedeutet das: planbare Investitionen in qualifiziertes Personal, gestärkte Wettbewerbsfähigkeit und eine sichere Zukunft für Ihren Betrieb.
Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Auszahlung. Damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Ihre Investition in die Zukunft

Das Förderprogramm „Ausbildung“

Das Förderprogramm „Ausbildung“ richtet sich an Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs, die betrieblich Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer ausbilden. Es wird vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr durchgeführt. Ziel ist es, dem spürbaren Fahrermangel in der Branche entgegenzuwirken und die betriebliche Ausbildung finanziell attraktiv zu machen.

Staffelförderung über
die gesamte Ausbildung

Pro Ausbildungsverhältnis werden pauschal bis zu 50.000 Euro als zuwendungsfähige Kosten anerkannt. Die Auszahlung erfolgt gestaffelt über die drei Ausbildungsjahre.

Förderhöhe nach
Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen erhalten bis zu 70 % der förderfähigen Kosten, mittlere Unternehmen bis zu 60 % und andere Antragsteller bis zu 50 %.

Bis zu drei Anträge
pro Förderperiode

Innerhalb der Antragsfrist können ein Erstantrag und bis zu zwei Folgeanträge gestellt werden. Die Ausbildung darf erst nach Bewilligung des Antrags beginnen.

Unterstützung für Ihren Förderantrag

Mit über 15 Jahren Expertise und tiefem Branchenwissen bieten wir Ihnen individuelle Lösungen, Stabilität und Verlässlichkeit. Von der ersten Beratung über die passgenaue Antragstellung bis zur erfolgreichen Auszahlung Ihrer Fördersumme begleiten wir Sie persönlich und engagiert – damit Sie das volle Potenzial der Förderung für die Ausbildung Ihrer Mitarbeitenden ausschöpfen können.

Förderfähige Ausbildungsverhältnisse und Konditionen

Förderung für die betriebliche Ausbildung

Gefördert werden betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer / zur Berufskraftfahrerin in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (über 3,5 Tonnen tzGM). Die Förderung deckt einen Großteil der realen Ausbildungskosten ab und wird jahresweise ausgezahlt.

Konkrete Förderhöhen für kleine Unternehmen (mit einer Förderung von 70 % der förderfähigen Summe)

Die Auszahlung erfolgt in drei Jahrestranchen:

    • Nach dem 1. Ausbildungsjahr: 15.190 €
    • Nach dem 2. Ausbildungsjahr: 10.640 €
    • Nach dem 3. Ausbildungsjahr: 9.170 €
      Gesamt: bis zu 35.000 € pro Ausbildungsverhältnis

(Bei mittleren Unternehmen: 60 %, bei anderen Antragstellern: 50 % der pauschalen Bemessungsgrundlage von 50.000 €.)

Sie möchten wissen, ob Sie in der Definition des BALM als Kleinstunternehmen, kleines Unternehmen oder mittleres Unternehmen zählen? Nutzen Sie das Prüfschema auf Seite 5 des Merkblattes.

 

Wir sind für Sie da

Buchen Sie jetzt Ihre unverbindliche Erstberatung

Wir begleiten Sie von der ersten Beratung bis zur Auszahlung Ihrer Fördermittel. Wir erstellen Ihren Antrag, kümmern uns um alle Unterlagen und unterstützen Sie bei Bedarf auch bei Prüfungen.

Sie möchten mehr über die Förderprogramme und
Ihre Möglichkeiten gemeinsam mit uns erfahren?

Ihre Vorteile auf einen Blick

Die perfekte Kombination für Ihre Fördermittel

Mit unserem Fördermittelservice Plus setzen Sie auf die geballte Kompetenz und Erfahrung von SVG und BGL – starken Partnern, die die Transport- und Logistikbranche seit Jahrzehnten begleiten. Wir kennen die Herausforderungen und Bedürfnisse von Transportunternehmen aus erster Hand und wissen genau, worauf es bei der Fördermittelbeantragung ankommt.

Über 15 Jahre
Erfahrung

in der Beantragung Ihrer Fördermittel.

Enger Draht
zur Politik

für schnelle Reaktion auf Änderungen.

Maximale
Fördersummen

durch die Kompetenz unserer Profis.

Ablauf der Förderperiode im Zeitstrahl

Schritt für Schritt zum erfolgreichen Fördermittelantrag

Individuelles Beratungsgespräch mit unseren Fördermittel-Experten
Vertragsabschluss für die gemeinsame Zusammenarbeit
Einholen aller benötigten Unterlagen für Ihren Fördermittelantrag
Wir erstellen Ihren Fördermittelantrag fristgerecht
Pünktliche Einreichung zum Start der Förderperiode beim BALM
Übermittlung der benötigten Verwendungsnachweise nach Bewilligung
Unterstützung im Falle einer Verwendungstiefenprüfung (inkl. Fristverlängerung)
Auszahlung der Fördersumme durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität
Wissenswertes rund um Fördermittel und unseren Service

FAQ - Häufige Fragen zum
Fördertopf Ausbildung

Je nach Unternehmensgröße zwischen 50 % und 70 % der pauschal anerkannten Ausbildungskosten von 50.000 Euro pro Ausbildungsverhältnis. Kleine und Kleinstunternehmen können so bis zu 35.000 Euro pro Auszubildenden erhalten.

Antragsberechtigt sind Unternehmen des Güterkraftverkehrs, die Eigentümer oder Halter von in Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse sind. Gerne beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten.

Wichtig: Der Ausbildungsvertrag darf erst nach Bewilligung des Förderantrags und dem Erlass des Zuwendungsbescheids unterschrieben werden. Das Unterschriftsdatum des Vertrags darf nicht vor dem Erstelldatum des Bescheids liegen.

Für die Antragstellung benötigen Sie u. a. eine vom Unternehmen und dem potenziellen Auszubildenden unterschriebene Absichtserklärung, Nachweise zu Ihren Nutzfahrzeugen sowie Angaben zur Unternehmensgröße. Nach Bewilligung ist innerhalb von zwei Monaten eine Kopie des Ausbildungsvertrags einzureichen. Wir unterstützen Sie bei der vollständigen Zusammenstellung aller Unterlagen.

Die Förderung wird jahresweise ausgezahlt. Dafür sind jeweils innerhalb der ersten drei Monate eines Kalenderjahres Teilverwendungsnachweise für die Ausbildungsmonate des Vorjahres vorzulegen. Den letzten Teilverwendungsnachweis reichen Sie innerhalb von zwei Monaten nach Ausbildungsende ein.

Die Förderung wird nach dem Prioritätsprinzip vergeben – maßgeblich ist der Zeitpunkt der vollständigen elektronischen Antragstellung. Sind die Haushaltsmittel erschöpft, wird das Antragsportal vorzeitig geschlossen. Eine frühzeitige und vollständige Antragstellung ist daher entscheidend.

Das BALM kann stichprobenartig Betriebsprüfungen durchführen und Nachweise zur Verwendung der Fördermittel anfordern. Wir unterstützen Sie bei der Nachweisführung und begleiten Sie durch den gesamten Prüfungsprozess.

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