Förderprogramm Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge
Die Ladesäule für Ihren e-Lkw – gefördert vom Bund
Ihren Betriebshof elektrifizieren. Kosten sichern.
Mit der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw unterstützt das Bundesministerium für Verkehr (BMV) Unternehmen aus Spedition und Logistik beim Aufbau betriebseigener Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge. Wichtig zu wissen: Gefördert wird ausschließlich die Ladeinfrastruktur – nicht der e-Lkw selbst. Das Programm richtet sich an alle, die jetzt in die richtige Grundlage investieren wollen, um den Umstieg auf elektrische Antriebe planbar und wirtschaftlich zu machen. Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Auszahlung – damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können
Ladeinfrastruktur auf Ihrem Betriebsgelände
Das Förderprogramm „Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge“
Das Förderprogramm wird vom Projektträger Jülich (PtJ) im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr umgesetzt. Es fördert die Errichtung fabrikneuer, nicht-öffentlicher Ladeinfrastruktur für e-Lkw auf betrieblich selbst genutzten Flächen – also auf Ihrem Betriebshof, Depot, Filialstandort oder Logistikumschlagplatz. Auch ein eingeschränkter Nutzerkreis, etwa Transportpartner oder beauftragte Unternehmen, kann die Infrastruktur mitnutzen. Gefördert werden ausschließlich die Ladeinfrastruktur und unmittelbar technisch notwendige Bestandteile – die Beschaffung der e-Lkw selbst ist nicht Gegenstand dieses Programms.
Es gibt zwei für Speditions- und Logistikunternehmen relevante Förderaufrufe (Aufruf A und Aufruf B), die sich in Zielgruppe und Förderverfahren unterscheiden:
Aufruf A
ausschließlich für KMU
Aufruf A richtet sich exklusiv an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach EU-Definition. Die Förderung wird ohne Wettbewerb nach Eingangsreihenfolge vergeben.
Aufruf B
für alle Unternehmen
Aufruf B steht allen Unternehmen offen – unabhängig von der Größe. Die Förderung wird im Wettbewerb vergeben: Wer eine geringere Förderintensität beantragt, hat bessere Chancen. Maximale Fördersumme: 5 Mio. Euro pro Antrag.
Bis zu 500 Euro
pro kW Ladeleistung
Die Förderung wird als Festbetrag auf Basis der beantragten Ladeleistung berechnet – maximal 500 Euro (netto) pro kW installierter Gesamtladeleistung. Je größer Ihre geplante Ladeinfrastruktur, desto höher der mögliche Zuschuss.
Was gilt als KMU?
KMU-Status: Das ist für Aufruf A entscheidend
Aufruf A richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach der EU-Definition. Ob Ihr Unternehmen als KMU gilt, bestimmt sich nach den folgenden Schwellenwerten – und es müssen alle Kriterien gleichzeitig erfüllt sein:
Als KMU gilt ein Unternehmen, das weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigt und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielt oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro aufweist.
Voraussetzungen auf einen Blick
Innerhalb der KMU-Kategorie wird noch unterschieden:
- Kleinstunternehmen: weniger als 10 Mitarbeitende, Jahresumsatz oder Bilanzsumme bis 2 Mio. Euro
- Kleine Unternehmen: weniger als 50 Mitarbeitende, Jahresumsatz oder Bilanzsumme bis 10 Mio. Euro
- Mittlere Unternehmen: weniger als 250 Mitarbeitende, Jahresumsatz bis 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme bis 43 Mio. Euro
Achtung bei verbundenen Unternehmen: Wenn Ihr Unternehmen Tochterunternehmen hat, Teil einer Unternehmensgruppe ist oder Partnerunternehmen besitzt (z. B. Beteiligungen über 25 %), werden die Mitarbeiterzahlen und Finanzkennzahlen aller verbundenen Unternehmen zusammengezählt. Viele Speditionen, die auf den ersten Blick wie ein KMU wirken, überschreiten durch Konzernverflechtungen die Schwellenwerte. Bei der Antragstellung ist eine KMU-Erklärung einzureichen. Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam, ob und in welche Kategorie Ihr Unternehmen fällt – und welcher Aufruf damit der richtige ist.
Unterstützung für Ihren Förderantrag
Mit über 15 Jahren Expertise und tiefem Branchenwissen bieten wir Ihnen individuelle Lösungen, Stabilität und Verlässlichkeit. Von der Prüfung des richtigen Aufrufs für Ihr Unternehmen über die vollständige Antragstellung bis zur erfolgreichen Auszahlung begleiten wir Sie persönlich und engagiert – damit Sie das volle Potenzial der Förderung für Ihre Ladeinfrastruktur ausschöpfen können.
Was wird gefördert?
Förderfähige Maßnahmen für Ihre Infrastruktur
Das Programm fördert ausschließlich den Aufbau der Ladeinfrastruktur auf Ihrem Betriebsgelände – nicht die Anschaffung des e-Lkw. Wenn Sie also planen, Ihre Flotte auf Elektroantrieb umzustellen, sollten Sie die Ladeinfrastruktur-Förderung als ersten Schritt betrachten und frühzeitig beantragen. Denn: Die Maßnahme darf erst nach Bewilligung des Förderbescheids begonnen werden.
Voraussetzungen auf einen Blick
Gefördert werden folgende Investitionen:
- Fabrikneue Ladeinfrastruktur (Ladepunkte ab 50 kW DC) auf betrieblich selbst genutzten Flächen in Deutschland
- Netzanschluss, sofern technisch notwendig für den Betrieb der Ladeinfrastruktur
- Lade-, Last- und Energiemanagementsysteme, sofern technisch notwendig
- Batteriespeicher zur Zwischenspeicherung, sofern technisch notwendig
- Die Ladeinfrastruktur muss für e-Lkw der EG-Klassen N2 und N3 geeignet sein
- Der Ladevorgang muss durchgängig mit Strom aus erneuerbaren Energien erfolgen
Nicht förderfähig: die Anschaffung von e-Lkw, gebrauchte Ladeequipment oder öffentlich zugängliche Ladepunkte (für öffentliche Ladeinfrastruktur gibt es den separaten Aufruf C).
Wichtige Voraussetzung: Vor Antragstellung muss ein Netzanschlussbegehren beim zuständigen Netzbetreiber gestellt werden (kein Auftrag zur Netzanschlussvergabe) oder eine Bestätigung vorliegen, dass der bestehende Netzanschluss ausreichend dimensioniert ist.
Wir sind für Sie da
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Wir begleiten Sie von der ersten Beratung bis zur Auszahlung Ihrer Fördermittel. Wir klären, welcher Aufruf für Ihr Unternehmen passt, erstellen Ihren Antrag vollständig und unterstützen Sie bei Bedarf auch bei Prüfungen.
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Mit unserem Fördermittelservice Plus setzen Sie auf die geballte Kompetenz und Erfahrung von SVG und BGL – starken Partnern, die die Transport- und Logistikbranche seit Jahrzehnten begleiten. Wir kennen die Herausforderungen und Bedürfnisse von Speditions- und Logistikunternehmen aus erster Hand und wissen genau, worauf es bei der Wahl des richtigen Aufrufs und einer erfolgreichen Antragstellung ankommt.
Über 15 Jahre Erfahrung
in der Beantragung Ihrer Fördermittel.
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Ablauf der Förderperiode im Zeitstrahl
Schritt für Schritt zum erfolgreichen Fördermittelantrag
Individuelles Beratungsgespräch mit unseren Fördermittel-Experten
Vertragsabschluss für die gemeinsame Zusammenarbeit
Einholen aller benötigten Unterlagen für Ihren Fördermittelantrag
Einreichung des Antrags im Antragssystem easy-Online des Bundes
Bei Aufruf B: Warten auf Priorisierungsergebnis des wettbewerblichen Verfahrens
Auszahlung der Fördersumme nach Bewilligung durch den Projektträger Jülich
Wissenswertes rund um Fördermittel und unseren Service
FAQ - Häufige Fragen zum
Fördertopf "Ladeinfrastruktur für
schwere Nutzfahrzeuge"
Nein – das ist der wichtigste Unterschied zu anderen Programmen. Dieses Förderprogramm fördert ausschließlich die Ladeinfrastruktur (Ladepunkte, Netzanschluss, Energiemanagementsysteme, ggf. Batteriespeicher). Die Beschaffung des e-Lkw selbst ist nicht Gegenstand dieser Förderung und muss separat finanziert oder über andere Programme abgedeckt werden. Sprechen Sie uns an – wir kennen die passenden Fördermöglichkeiten auch für die Fahrzeugbeschaffung.
Aufruf A richtet sich ausschließlich an KMU (unter 250 Mitarbeitende, Umsatz bis 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme bis 43 Mio. Euro) und vergibt Förderungen nach dem Windhundprinzip – also nach Eingangsreihenfolge, bis die Mittel erschöpft sind. Aufruf B steht allen Unternehmen offen, erfolgt aber wettbewerblich: Die Mittel werden nach Ablauf der Antragsfrist an die Vorhaben mit der geringsten beantragten Förderintensität vergeben.
Die Förderung berechnet sich aus der geplanten Gesamtladeleistung multipliziert mit der Förderintensität – maximal 500 Euro (netto) pro kW. Bei Aufruf A sind maximal 300.000 Euro (bei De-minimis) oder 1 Mio. Euro (bei AGVO) pro Antrag möglich. Bei Aufruf B liegt die Obergrenze bei 5 Mio. Euro pro Antrag (verbundene Unternehmen zusammen max. 30 Mio. Euro).
Es ist Fördervoraussetzung, dass der für die Ladevorgänge genutzte Strom durchgehend aus erneuerbaren Energien bezogen wird. Das kann über einen entsprechenden Ökostromtarif oder eigene Erzeugungsanlagen (z. B. PV-Anlage) nachgewiesen werden. Wir beraten Sie gerne, wie Sie diese Anforderung in Ihrem Betrieb umsetzen und dokumentieren können.
Das hängt von der Konzernstruktur ab. Für die KMU-Einstufung nach EU-Definition werden bei Beteiligungen über 25 % die Mitarbeiterzahlen und Finanzkennzahlen aller verbundenen Unternehmen zusammengerechnet – Tochtergesellschaften, Mutterunternehmen und Partnerunternehmen inklusive. Viele mittelständische Speditionen überschreiten dadurch die KMU-Schwellenwerte. Wir prüfen das gemeinsam mit Ihnen und ermitteln den richtigen Aufruf für Ihren Fall.
Nein – das ist ein häufiger und teurer Fehler. Die Maßnahme darf erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheids begonnen werden. Auch die Vergabe eines Auftrags für den Netzanschluss ist vor Bewilligung nicht erlaubt – lediglich das Netzanschlussbegehren darf (und muss) vorab gestellt werden. Wer früher beginnt, riskiert den vollständigen Verlust der Förderung.
Bei Aufruf B ist die beantragte Förderintensität (Euro pro kW) das zentrale Wettbewerbskriterium: Wer weniger Förderung pro kW beantragt, wird im Auswahlverfahren höher priorisiert. Das bedeutet, dass Sie bewusst auf einen Teil der möglichen Förderung verzichten können, um Ihre Chancen auf Bewilligung zu erhöhen. Wir helfen Ihnen, die optimale Strategie für Ihren Antrag zu entwickeln.
Aufruf A ist aktuell geschlossen – die bereitgestellten Mittel wurden innerhalb kürzester Zeit vergeben. Parallel läuft noch Aufruf B (für alle Unternehmen, Antragsfrist bis 7. Juli 2026). Das Bundesministerium für Verkehr hat zudem angekündigt, dass in den kommenden Jahren weitere Förderaufrufe für Ladeinfrastruktur für e-Lkw geplant sind. Melden Sie sich jetzt bei uns – wir halten Sie auf dem Laufenden und stellen sicher, dass Sie beim nächsten Start sofort dabei sind.
