Förderprogramm Abbiegeassistent
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Mehr Sicherheit im Straßenverkehr - gefördert vom Bund
Leben schützen, Kosten sparen
Mit dem Förderprogramm „Abbiegeassistent“ unterstützt der Bund die Nachrüstung von Lkw und Bussen mit modernen Abbiegeassistenzsystemen. Diese Systeme warnen Fahrer rechtzeitig vor gefährdeten Fußgängerinnen, Fußgängern und Radfahrenden im toten Winkel – und können so schwere Unfälle verhindern. Für Ihr Unternehmen bedeutet das: erhöhte Verkehrssicherheit, Erfüllung künftiger gesetzlicher Anforderungen und finanzielle Entlastung bei der Nachrüstung.
Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Auszahlung. Damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Ihre Investition in Sicherheit
Das Förderprogramm „Abbiegeassistent (ASS)“
Das Förderprogramm „Abbiegeassistent“ wird vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr durchgeführt. Es trägt durch finanzielle Anreize dazu bei, schwächere Verkehrsteilnehmende vor schweren Unfällen mit rechts abbiegenden Lastkraftwagen oder Bussen zu schützen. Gefördert wird die Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit zertifizierten Abbiegeassistenzsystemen, die definierte technische Anforderungen erfüllen.
Bis zu 80 %
Förderung
Das Programm übernimmt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten je Einzelmaßnahme – maximal 1.500 Euro pro nachgerüstetem Fahrzeug.
Bis zu 10
Fahrzeuge pro Jahr
Je Antragsteller werden pro Förderperiode höchstens 10 Fahrzeuge gefördert. Das ergibt eine maximale Förderung von bis zu 15.000 Euro pro Unternehmen und Jahr.
Für Busse und Lkw
Gefördert werden Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse. Busse können ab einer Anzahl von 9 Sitzplätzen (inkl. Fahrersitz) gefördert werden.
Unterstützung für Ihren Förderantrag
Mit über 15 Jahren Expertise und tiefem Branchenwissen bieten wir Ihnen individuelle Lösungen, Stabilität und Verlässlichkeit. Von der ersten Beratung über die passgenaue Antragstellung bis zur erfolgreichen Auszahlung Ihrer Fördersumme begleiten wir Sie persönlich und engagiert – damit Sie das volle Potenzial der Förderung für Ihren Furhpark ausschöpfen können.
Was wird gefördert?
Förderfähige Systeme und Voraussetzungen
Gefördert werden ausschließlich Abbiegeassistenzsysteme, die die vom BALM veröffentlichten technischen Anforderungen erfüllen (veröffentlicht im Verkehrsblatt vom 15. Oktober 2018). Die Systeme müssen am Fahrzeug fest verbaut werden und müssen die Fahrerin oder den Fahrer aktiv vor Personen im Gefahrenbereich warnen. Die Nachrüstung darf erst nach Bewilligung des Antrags erfolgen.
Voraussetzungen auf einen Blick
Förderfähig sind Maßnahmen, die folgende Bedingungen erfüllen:
- Der Lkw hat eine technisch zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen oder der Bus hat mehr als 8 Sitzplätze (inkl. Fahrersitz).
- Das Fahrzeug wurde vor dem 7.7.2024 zugelassen.
- Das Abbiegeassistenzsystem erfüllt die technischen Anforderungen des BALM.
- Die Nachrüstung beginnt erst nach Bewilligung des Zuwendungsbescheids.
- Der Antrag wird elektronisch über das eService-Portal des BALM gestellt.
Sie möchten mehr zu den technischen Anforderungen eines ASS erfahren? Alle Infos finden Sie in dem PDF im Anhang.
Unsere Fördermittelprofis beraten Sie gerne.
Wir sind für Sie da
Buchen Sie jetzt Ihre unverbindliche Erstberatung
Wir begleiten Sie von der ersten Beratung bis zur Auszahlung Ihrer Fördermittel. Wir erstellen Ihren Antrag, kümmern uns um alle Unterlagen und unterstützen Sie bei Bedarf auch bei Prüfungen.
Sie möchten mehr über die Förderprogramme und
Ihre Möglichkeiten gemeinsam mit uns erfahren?
Ihre Vorteile auf einen Blick
Die perfekte Kombination für Ihre Fördermittel
Mit unserem Fördermittelservice Plus setzen Sie auf die geballte Kompetenz und Erfahrung von SVG und BGL – starken Partnern, die die Transport- und Logistikbranche seit Jahrzehnten begleiten. Wir kennen die Herausforderungen und Bedürfnisse von Transportunternehmen aus erster Hand und wissen genau, worauf es bei der Fördermittelbeantragung ankommt.
Über 15 Jahre Erfahrung
in der Beantragung Ihrer Fördermittel.
Enger Draht
zur Politik
für schnelle Reaktion auf Änderungen.
Maximale
Fördersummen
durch die Kompetenz unserer Profis.
Ablauf der Förderperiode im Zeitstrahl
Schritt für Schritt zum erfolgreichen Fördermittelantrag
Individuelles Beratungsgespräch mit unseren Fördermittel-Experten
Vertragsabschluss für die gemeinsame Zusammenarbeit
Einholen aller benötigten Unterlagen für Ihren Fördermittelantrag
Wir erstellen Ihren Fördermittelantrag fristgerecht
Pünktliche Einreichung zum Start der Förderperiode beim BALM
Übermittlung der benötigten Verwendungsnachweise nach Bewilligung
Unterstützung im Falle einer Verwendungstiefenprüfung (inkl. Fristverlängerung)
Auszahlung der Fördersumme durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität
Wissenswertes rund um Fördermittel und unseren Service
FAQ - Häufige Fragen zum
Fördertopf Abbiegeassistent
Das Programm übernimmt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten je Fahrzeug, maximal jedoch 1.500 Euro pro Einzelmaßnahme. Je Antragsteller werden pro Förderperiode bis zu 10 Fahrzeuge gefördert.
Antragsberechtigt sind Halter oder Eigentümer von Kraftfahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse – das schließt Unternehmen des Güterkraftverkehrs ebenso ein wie Busunternehmen. Gerne beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten.
Förderfähig sind ausschließlich Systeme, die die technischen Anforderungen des BALM erfüllen, wie sie im Verkehrsblatt vom 15. Oktober 2018 veröffentlicht wurden. Das BALM stellt eine Liste zugelassener Systeme bereit. Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl.
Der Antrag muss ausschließlich elektronisch über das eService-Portal des BALM gestellt werden – Post, Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert. Erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheids darf mit der Nachrüstung begonnen werden. Wir übernehmen die komplette Abwicklung für Sie.
Nach der Nachrüstung sind in der Regel Rechnung und Einbaunachweis des Fachbetriebs als Verwendungsnachweis beim BALM einzureichen. Wir unterstützen Sie bei der korrekten Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen.
Auch hier gilt das Prioritätsprinzip – die Mittel werden in der Reihenfolge der vollständigen Antragseingang vergeben. Sobald die Haushaltsmittel aufgebraucht sind, wird das Antragsportal vorzeitig geschlossen. Eine frühzeitige Antragstellung ist daher besonders wichtig.
Das BALM kann stichprobenartig Prüfungen durchführen und weitere Nachweise zum geförderten Einbau anfordern. Wir unterstützen Sie bei der Nachweisführung und begleiten Sie durch den gesamten Prüfungsprozess.
