News rund um das Thema Fördermittel
Neuigkeiten
September 2026
Ihre Fördermittel:
Diese zwei Fristen sollten Sie kennen
Förderprogramms "Umweltschutz und Sicherheit"
Damit die Auszahlung der bewilligten Förderung des Förderprogramms "Umweltschutz und Sicherheit" reibungslos erfolgen kann, möchten wir Sie auf die wichtigsten Fristen und die rechtzeitige Einreichung der erforderlichen Unterlagen hinweisen. Für Ihre Förderung sind zwei Fristen entscheidend, die zeitlich nacheinander liegen: Zuerst die Frist, bis wann Ihre Maßnahme umgesetzt sein muss (Bewilligungszeitraum). Danach die Frist, bis wann der Verwendungsnachweis beim BALM eingereicht werden muss.
1. Bewilligungszeitraum – wann müssen die Maßnahmen durchgeführt sein?
Der Bewilligungszeitraum ist der Zeitraum, in dem die geförderte Maßnahme vollständig umgesetzt werden muss. Das heißt: geliefert, eingebaut/erbracht und vollständig bezahlt.
Grundsätzlich beginnt dieser mit dem Zugang Ihres Zuwendungsbescheids und ist unabhängig vom Datum der Antragstellung. Er beträgt in der Regel fünf Monate. Der Bewilligungszeitraum endet jedoch spätestens am 31.12.2026.
Wichtig: Eine geförderte Anschaffung muss innerhalb dieses Zeitraums geliefert und vollständig bezahlt sein. Eine reine Bestellung innerhalb des Bewilligungszeitraums reicht daher nicht aus.
Bitte beachten Sie jedoch: Mit der Maßnahme darf erst nach Zugang Ihres Zuwendungsbescheids begonnen werden. Anschaffungen oder Aufträge vor der Bewilligung sind nicht förderfähig. Auch das Rechnungsdatum muss im Bewilligungszeitraum liegen.
Beispiel: Bei einem Bescheid vom 15.08.2026 liefe der reguläre Zeitraum bis 15.01.2027. Da er spätestens am 31.12.2026 endet, müssen die Gegenstände bis dahin geliefert und vollständig bezahlt sein.
2. Verwendungsnachweis – bitte Frist im Bescheid beachten
Nach Abschluss der geförderten Maßnahme muss beim BALM ein Verwendungsnachweis eingereicht werden. Die hierfür geltende Frist ist bei jedem Bescheid unterschiedlich und finden Sie in Ihrem persönlichen Zuwendungsbescheid.
Damit wir den Nachweis frühzeitig und fristgerecht einreichen und Sie Ihre Fördergelder erhalten, senden Sie uns Ihre Rechnungen und Zahlungsnachweise bitte schnellstmöglich nach Erhalt zu. So bleibt uns genug Zeit für Prüfung und eventuelle Rückfragen.
Bitte berücksichtigen Sie diesen Vorlauf bei der Zusammenstellung und Übermittlung Ihrer Unterlagen. So haben wir ausreichend Zeit, die Unterlagen zu prüfen, fehlende Angaben gegebenenfalls nachzufordern und den Verwendungsnachweis fristgerecht für Sie fertigzustellen.
Unser Tipp: Notieren Sie sich die Frist aus Ihrem Bescheid und schicken Sie uns Rechnungen sowie Zahlungsnachweise direkt zu. Bei Unsicherheiten melden Sie sich frühzeitig – wir prüfen gemeinsam mit Ihnen.
Bei Fragen zu Ihrem Zuwendungsbescheid, den einzuhaltenden Fristen oder den benötigten Unterlagen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Ältere Meldungen
August 2026
Antragsfrist Ende „Weiterbildung 2026“
Nutzen Sie die verbleibende Zeit und stellen Sie gemeinsam mit uns noch Ihren Antrag für geplante und angedachte Weiterbildungs-maßnahmen bis Ende des Jahres.
Geplante Kürzung der Fördermittel
Die Antragsfrist für das BALM-Förderprogramm „Weiterbildung 2026“ endet am 31.08.2026.
Nutzen Sie die verbleibende Zeit und stellen Sie gemeinsam mit uns noch Ihren Antrag für geplante oder angedachte Weiterbildungsmaßnahmen bis Ende des Jahres. Förderfähig sind unter anderem Fahrsicherheitstrainings, Schulungen zu Ladungssicherung, Gefahrgut oder Arbeitsschutz und vieles mehr gemäß dem Maßnahmenkatalog des BALM, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.
Wichtig: Eine Förderung ist nur möglich, wenn die jeweilige Weiterbildungsmaßnahme erst nach Erlass des Zuwendungsbescheids beginnt. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.
August 2026
Geplante Kürzung der Fördermittel
Damit wichtige Förderprogramme erhalten bleiben, setzen sich BGL und SVG politisch ein. Mit unserem Musterbrief können auch Sie direkt gegenüber Ihren Wahlkreisabgeordneten Position beziehen.
Geplante Kürzung der Fördermittel
Am 6. Juli hat das Bundeskabinett den Entwurf des Bundeshaushalts für das Jahr 2027 beschlossen. Im Zusammenhang mit erwarteten sinkenden Mauteinnahmen sowie dem allgemeinen Spardruck innerhalb der Regierung sieht der Haushaltsentwurf auch eine Kürzung der Mautharmonisierungsprogramme vor.
Konkret soll das Budget des für die mittelständische Transportbranche wichtigen Programms „Umweltschutz und Sicherheit“ von aktuell 261,9 Mio. € auf 205,9 Mio. € gekürzt werden. Auch das Programm „Aus- und Weiterbildung“ soll von 125 Mio. € auf 109 Mio. € reduziert werden. Das entspricht einer geplanten Mittelkürzung von insgesamt 72 Mio. €.
Gerade für Sie als Unternehmer sind diese Förderprogramme ein wichtiger Baustein, um Investitionen in Sicherheit, Umweltschutz, Effizienz sowie Qualifizierung umzusetzen und den Betrieb finanziell zu entlasten.
Wir bleiben politisch dran - aber Ihre Stimme zählt
Da es sich aktuell noch um einen Entwurf der Bundesregierung handelt, besteht im parlamentarischen Verfahren weiterhin die Möglichkeit, auf die geplante Kürzung aufmerksam zu machen. Der Entwurf soll in der Woche vom 8. September in den Bundestag eingebracht werden.
Gemeinsam für verlässliche Fördermittel
Unser Ziel ist es, Sie nicht nur bei der Beantragung und Abwicklung Ihrer Fördermittel zu begleiten, sondern Sie auch bei wichtigen Branchenthemen frühzeitig zu informieren und handlungsfähig zu machen.
Gemeinsam mit dem politischen Einsatz des BGL, dem genossenschaftlich-nachhaltigen Gedanken der SVG Süd und Ihrer Stimme aus der Praxis können wir deutlich machen: Die Transport- und Logistikbranche braucht verlässliche Rahmenbedingungen und Förderprogramme, die Investitionen in Sicherheit, Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit ermöglichen.
Musterbrief für Ihren Wahlkreisabgeordneten
Um Sie dabei zu unterstützen, stellen wir Ihnen einen Musterbrief zur Verfügung. Diesen können Sie nutzen, um sich direkt an Ihren Wahlkreisabgeordneten zu wenden und auf die Bedeutung der Mautharmonisierungsprogramme für Ihr Unternehmen hinzuweisen.
Sie können den Musterbrief selbstverständlich individuell anpassen und um eigene Beispiele aus Ihrem Betrieb ergänzen. Je konkreter deutlich wird, welche Folgen eine Kürzung für Ihr Unternehmen hätte, desto greifbarer wird das Thema für die politischen Entscheidungsträger.
Zum Musterbrief
So finden Sie Ihren Wahlkreisabgeordneten heraus
Ihre Wahlkreisabgeordneten finden Sie über die Wahlkreissuche des Bundestags: https://www.bundestag.de/abgeordnete/wahlkreissuche
Mit Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Ortes werden Ihnen die Wahlkreisnummer sowie die zuständigen Abgeordneten angezeigt. Über das jeweilige Profil finden Sie auch die Postanschrift.
Wenn Sie Ihr Schreiben per E-Mail versenden möchten, funktioniert dies in der Regel nach folgendem Muster: Vorname.Nachname@bundestag.de
